Vergütung der beruflichen Reisezeit JA oder NEIN?

Vergütung der beruflichen Reisezeit JA oder NEIN?

Zeiterfassung Deutschland

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Mit dem Flugzeug, Auto oder doch mit der Bahn? Die Art und Weise, wie wir zu geschäftlichen Terminen gelangen, kann vielfältig sein. Nicht alle Meetings finden virtuell per Videokonferenz statt, Dienstreisen gehören für einige MitarbeiterInnen zum beruflichen Alltag.

Was gilt als Dienstreise?

Reisetätigkeiten, die MitarbeiterInnen an einen anderen Ort als den Dienstort führen, um beruflichen Tätigkeiten nachzugehen, werden üblicherweise als Dienstreise betrachtet.
Ab wann es sich um eine Dienstreise handelt, ist in Österreich und Deutschland unterschiedlich geregelt:

Österreich

Definition Dienstreise

  • Der Zielort muss in einer gewissen Distanz zum Startort der Reise sein. Die notwendige Entfernung ist zum Teil je Kollektivvertrag unterschiedlich geregelt. Laut Gemeinderecht muss die Entfernung 3 km betragen, laut Kollektivvertrag IT oder Handel 12 Kilometer und wenn in einem Kollektivvertrag nichts Abweichendes definiert ist, handelt es sich um 25 Kilometer.
  • Wenn der Zielort ausreichend weit entfernt ist, muss die Dauer der Dienstreise zumindest 3 Stunden betragen, sonst entsteht kein Anspruch auf steuerfreie Taggelder.

Definition Dienstgang

  • Alle Kundenbesuche bzw. Dienstgänge im Nachbereich, die gemäß der obigen Definition keine Dienstreise sind.
  • Es entsteht kein Anspruch auf Taggelder, andere Auslagen / Kilometergelder können geltend gemacht werden.

Deutschland

Definition Geschäftsreise / Dienstreise

  • Beinhaltet alle beruflich veranlassten Fahrten, die nicht in Verbindung mit dem Dienstort stehen. Ab einer Dauer von 8 Stunden spricht man offiziell von einer Dienstreise.

Definition Dienstgang

  • Tätigkeiten im Nachbereich des Dienstortes: z.B. ein Kundenbesuch in unmittelbarer Umgebung des festen Arbeitsplatzes.

Muss Reisezeit zu Kunden, Meetings, Konferenzen und ähnlichen beruflichen Veranstaltungen als Arbeitszeit vergütet werden?

Österreich

In Österreich wird zwischen aktiver und passiver Reisezeit unterschieden:

  • Aktive Reisezeit = Lenken eines Fahrzeugs
    • Aktive Reisezeiten sind wie Arbeitszeit zu behandeln, wobei im jeweiligen Kollektivvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung ergänzende Regelungen definiert sein können.
  • Passive Reisezeit = Zug, Flugzeug, Beifahrer, …
    • Passive Reisezeit zählt nicht als Arbeitszeit im Sinne der täglichen Höchstarbeitszeit (=12 Stunden), wird aber in vielen Fällen dennoch vergütet. Die Höhe der Vergütung kann im Kollektivvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag definiert sein.

Deutschland

In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen, die die Vergütung von Reisezeiten zu beruflichen Veranstaltungen betreffen. Grundsätzlich gilt:

  • Arbeitszeit während der Reise: Wenn eine Dienstreise während der üblichen Arbeitszeiten stattfindet, gilt die Zeit der Reise als Arbeitszeit und muss entsprechend vergütet werden.
  • Reisezeit außerhalb der regulären Arbeitszeit: Wenn die Reise außerhalb der normalen Arbeitszeiten stattfindet, hängt die Vergütung von den spezifischen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Laut Urteilen des Bundesarbeitsgerichts wird die Zeit für An- und Abreise, die sich außerhalb der regulären Arbeitszeit befindet, als Arbeitszeit betrachtet, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich anordnet, dass der Arbeitnehmer während der Reisetätigkeit im Zug / Flugzeug arbeitet. Somit wird diese Reisetätigkeit dann auch als Arbeitszeit betrachtet, wobei zu beachten ist, dass die maximale Höchstarbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden darf.
  • Aufwandsentschädigung und Spesen: Arbeitnehmer haben möglicherweise Anspruch auf Erstattung von Reisekosten, wie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand gemäß den geltenden steuerlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Es ist wichtig, den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder geltende Betriebsvereinbarungen zu prüfen, um genaue Informationen darüber zu erhalten, wie Reisezeiten vergütet werden. In einigen Fällen können Arbeitgeber auch großzügigere Regelungen anbieten als gesetzlich vorgeschrieben.

Personalwolke – Zeiterfassung & Reisekostenabrechnung

Die richtige Erfassung von Arbeitszeiten, Reisezeiten und Reisekostenabrechnungen kann hohe interne Aufwände verursachen und wird in vielen Unternehmen noch mit Hilfe von Excel oder Papier gelöst.

Mit Personalwolke setzen Sie auf eine moderne Software, welche die Erfassung stark vereinfacht und Kontrollaufwände reduziert.

In unserer Software sind die passenden Bewertungsregeln und Anwesenheitsgründe hinterlegt.

Somit müssen Reisezeiten nicht mehr manuell berechnet werden.

Zeiterfassung und Reisekostenabrechnung in einem!

Ihre Mitarbeiter profititieren von einer einfach zu bedienenden Software, mit der rasch Dienstreisen inkl. der Arbeitszeiten erfassten werden können.

Die Erfassung erfolgt mit Hilfe eines intelligenten Abrechnungsassistenten, der Schritt für Schritt duch die Abrechnung leitet.

Ergänzend dazu gibt es die Möglichkeit Reisezeiten und Arbeitszeiten während der Dienstreise mobil über die Personalwolke Smartphone App zu stempeln.

Informationen Zeiterfassung: Personalwolke Time
Informationen Reisekostenabrechnung: Personalwolke Travel

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Deutsches Urlaubsrecht – Urlaubsplanung Rechte & Pflichten für ArbeiternehmerInnen

Deutsches Urlaubsrecht – Urlaubsplanung Rechte & Pflichten für ArbeiternehmerInnen

Zeiterfassung Deutschland

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Alle Jahre wieder…beginnt die Jahresurlaubsplanung

Das Ende des Jahres naht und die letzten Urlaubstage für dieses Jahr sind bereits eingeplant. Für viele Angestellte beginnt somit bereits die Urlaubsplanung für das Jahr 2024. Gibt es in Ihrem Unternehmen die Vorgabe, dass schon zu Jahresbeginn der gesamte Urlaub verplant werden muss?

Wie sieht die gesetzliche Regelung dazu aus und welchen Spielraum gibt es tatsächlich? Damit beschäftigt sich der nachfolgende Artikel.

Was die Urlaubstage für unvorhergesehene Situationen betrifft, so ist die gute Nachricht für diejenigen, die nicht gerne langfristig planen, dass dies in der Regel nicht erforderlich ist.
Die weniger gute Nachricht für Spontanurlauber ist, dass ArbeitgeberInnen durchaus verlangen können, dass ArbeitnehmerInnen ihre Urlaubswünsche rechtzeitig vorab festlegen. Dennoch kann diese Verpflichtung nicht den gesamten Jahresurlaub umfassen. MitarbeiterInnen sollten sich eine gewisse Anzahl von Urlaubstagen für unerwartete Situationen freihalten können. Die genaue Anzahl hängt von den jeweiligen Umständen und den betrieblichen Anforderungen ab. Allerdings sollte diese Verpflichtung nicht den gesamten Jahresurlaub abdecken.

Eine Orientierung an der Rechtsprechung zu Betriebsferien könnte dabei hilfreich sein. Gemäß einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 1 ABR 79/79) ist es etwa angemessen, wenn drei Fünftel des Urlaubsanspruchs für Betriebsferien vereinnahmt werden. Daraus kann man ableiten, dass bezüglich der Jahresurlaubsplanung zu Jahresbeginn zumindest 60% des Jahresurlaubs beantragt werden müssen.

Ausnahme bestehen zum Beispiel für Branchen wie das Bauwesen, in denen besonders viele Aufträge anstehen. Hier könnte es erforderlich sein, mehr als 60 Prozent des Jahresurlaubs zu Beginn des Jahres zu planen. In Betrieben, in denen eine frühzeitige Urlaubsplanung wichtig ist, kann mit Zustimmung des Betriebsrats festgelegt werden, den gesamten Jahresurlaub zu planen.

Personalwolke - Zeiterfassung

Mit Personalwolke setzen Sie auf eine Software, welche alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Die Jahresurlaubsplanung inklusive der Urlaubsanspruchsberechnung ist schnell und einfach mit unserem System möglich. Sowohl die Unternehmens- als auch die MitarbeiterInnensicht wird mittels Manager- und Employee-Self-Service optimal abgedeckt. Egal ob am Smartphone, Tablet, Notebook oder PC, mit Personalwolke kann immer ein Urlaubsantrag gestellt werden.

Zudem lässt sich die Abwesenheitsverwaltung an interne und externe Vorgaben wie etwa neue Betriebsvereinbarungen, Gesetzesänderungen uvm. anpassen und kann Stück für Stück erweitert werden.

Eine automatische E-Mail erinnert darüber wie viel Resturlaub aus dem Vorjahr noch vorhanden ist und bis wann dieser aufgebraucht werden soll.

Ihre Vorteile mit unserer Personalwolke Zeiterfassung:

  • Urlaubsberechnung gemäß deutschem Recht
    • Urlaub in Tagen oder
    • Urlaub in Stunden
  • Einfache Urlaubsverwaltung
  • Kalender / Gruppenkalender
  • Reports für Führungskräfte
  • Frühwarnsystem mit dem automatischen Hinweis des Urlaubsverfall

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Mutterschutz und Karenz einfach und gesetzeskonform verwalten

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Arbeitnehmer mit Kindern werden vom Gesetz besonders geschützt. In der Schwangerschaft stehen Frauen Mutterschutz und somit auch Kündigungs- und Entlassungsschutz zu. Des Weiteren gelten Beschäftigungseinschränkungen und -verbote.

In diesem Blogpost bringen wir Ihnen kurz und kompakt die beiden Begriffe Mutterschutz und Karenz näher. Und zeigen Ihnen, wie eine daraus resultierende Personal- und Abwesenheitsverwaltung in einer HR-Software einfach und übersichtlich verwaltet werden kann.

Mutterschutz

Der sogenannte Mutterschutz (Beschäftigungsverbot = Schutzfrist) gilt acht Wochen vor bis acht Wochen nach dem Entbindungstermin. Bei Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen.

Karenz

Als Mutter oder Vater haben Sie Anspruch auf Karenz. Diese beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist (in der Regel acht Wochen nach der Geburt) und endet nach der angemeldeten (=vereinbarten) Dauer, jedoch spätestens am Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Möchte eine Karenz verlängert werden, bedarf diese einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber samt Verzicht auf das Kündigungsrecht.

Rechtsgrundlagen und Umsetzung in der Personalwolke

Im Mutterschutzgesetz 1979 (MSChG) werden Regelungen wie etwa Beschäftigungsverbot, Kündigungsschutz für Schwanger, Wochengeld und Lohnfortzahlung geregelt. Für Väter sieht das Väter-Karenzgesetz (VKG) Regelungen hinsichtlich Karenz und Teilzeit vor.

Arbeitgeber müssen nach dem MSchG dafür sorgen, dass der Schutz der Gesundheit werdender und stillender Mütter als auch der Kindesschutz gewährleistet wird.

Darunter fallen Meldepflichten an das Arbeitsinspektorat, Einhaltung von Beschäftigungsverboten und -beschränkungen, Kündigungs- und Entlassungsschutz als auch die Resturlaubsberechnung. Letzteres wird mit unserer Software mit Inanspruchnahme der Karenz automatisch aliquotiert.

Zudem berechnet Personalwolke durch die Eingabe vom geplanten Kindes-Geburtsdatum den Anfang und das Ende vom Mutterschutz automatisch aus. Wird anschließend das tatsächliche Geburtsdatum erfasst und durch Angabe von Besonderheiten z.B.: Frühgeburt, Kaiserschnitt, Mehrlingsgeburt erweitert, rechnet das System den Mutterschutz erneut selbstständig aus. Falls zusätzlich Karenz in Anspruch genommen wird, wird abhängig vom Geburtsdatum auch hier der Anspruch automatisiert berechnet. Auch länderspezifische Gesetze und Regelungen (z.B.: Deutschland und Schweiz) können problemlos hinterlegt werden.

    Unser Tipp für HR-Experten

    Besonders effizient ist die Nutzung der Personalwolke Module  Personalverwaltung und Zeiterfassung.

    Werden diese beiden Module in Kombination verwendet, werden die Abwesenheiten, die sich aus Mutterschutz und Karenz ergeben, im Zeitwirtschaftssystem übernommen. Ebenfalls wir die zeitaufwändige und komplizierte Resturlaubsaliquotierung von Personalwolke übernommen.

    Profitieren Sie von der Automatisierung und effizienter HR-Prozesse.

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    Sie möchten mehr zum Thema Personal- und Abwesenheitsverwaltung mit Personalwolke erfahren ?

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    Kommunalmesse Wels 2022

    Kommunalmesse Wels 2022

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    Auf die Messe. Fertig. Los.

    Ende Juni strömen wieder unzählige Besucher aus ganz Österreich zur Kommunalmesse Wels 2022. Wir freuen uns sehr, heuer zum ersten Mal als Aussteller bei der Kommunalmesse vertreten zu sein. Unser Motto lautet: Digitale Zeiterfassung für die Gemeinde von heute!

    Informieren auch Sie sich vom 29. – 30. Juni in der Messehalle 20 sowie am Freigelände über spannende Trends und Innovationen für den kommunalen Sektor.

    An unserem Stand (G82) erhalten Informationen zur Personalwolke Gemeinde Edition und zum Thema Zeiterfassung in der Gemeinde. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Personalwolke in ihrem vollen Umfang zu testen. Selbstverständlich geben Ihnen unsere Experten zusätzlich auch Informationen zum gesamten Personalwolke Produktportfolio und etwaigen Integrationen.

    Neugierig, was unser Messehighlight ist? Lesen Sie hier mehr.  

     

    Exklusives Entrittsticket

    Personalwolke Kunden und Interessenten sind herzlich eingeladen, uns an unserem Stand zu besuchen und unsere Neuigkeiten zu entdecken. Gerne senden wir Ihnen ein Eintrittsticket per Post zu. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Mail an marketing@workflow.at.

    Sie wünschen eine persönliche Beratung und möchten bereits vorgängig einen Messe-Termin vereinbaren? Aber gerne. Kontaktieren Sie uns einfach unter sales@workflow.at oder unter +43 (0) 1 718 88 42-0.

    Arbeitszeiten standortunabhängig erfassen

    Tutorial: Zeiterfassung per Web & APP

    Personalwolke Tutorial

    In diesem Video werden wir Ihnen zeigen, wie Sie in Ihrer Personalwolke ganz einfach Ein- und Ausbuchungen vornehmen können, bzw. auch Zeitkorrekturen per Workflow an Ihren Vorgesetzten übermitteln können. (mehr …)